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Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 erschienen

Auswertungen zur Inanspruchnahme und zu den Antragstellenden, Ländervergleiche, Beratungsangebote

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2015 den Bericht zum Anerkennungsgesetz beschlossen. Das 2012 aktualisierte Gesetz ermöglicht Zuwanderern und Flüchtlingen mit ausländischem Berufsabschluss ihre beruflichen Abschlüsse und Erfahrungen anerkennen zu lassen.

In den ersten beiden Jahren (2012, 2013) wurden rund 26.500 Anträge gestellt. In 96 Prozent dieser Verfahren konnte in 2013 die ausländische Berufsqualifikation voll oder zumindest teilweise anerkannt werden. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen: In 2013 fielen 76 Prozent der Verfahren in diese Branche.

Der Bericht ist als PDF über die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung des BMBF vom 10.06.2015

10.06.2015

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